Barrierefreiheit

Barrierefreie Website: was das BFSG verlangt und wie wir es umsetzen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer Verbrauchern online etwas verkauft oder Buchungen anbietet, muss seine Website für Menschen mit Einschränkungen nutzbar machen. Wir prüfen Ihre Seite und bauen sie so, dass sie die Anforderungen erfüllt.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher: Online-Shops, Buchungsstrecken, Ticketverkauf, Terminbuchungen mit Vertragsschluss, dazu Bankdienstleistungen und Personenbeförderung. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Eine reine Informationsseite ohne Verkauf an Verbraucher fällt meist nicht darunter. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: Die gleichen Maßnahmen machen Ihre Seite für alle leichter zu bedienen und für Suchmaschinen besser lesbar.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klären Sie im Zweifel mit Ihrem Anwalt.

Was eine barrierefreie Website ausmacht

  • Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen, der Fokus ist immer sichtbar
  • Texte haben genug Kontrast zum Hintergrund
  • Bilder haben Alternativtexte, Videos Untertitel
  • Formulare haben echte Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen
  • Überschriften sind sauber gegliedert, Screenreader finden sich zurecht
  • Bewegung lässt sich abschalten, die Seite respektiert die Systemeinstellung

So prüfen wir

Wir kombinieren automatische Tests mit einer Prüfung von Hand: Tastatur, Screenreader, Zoom auf 200 Prozent und Mobilgerät. Das Ergebnis ist eine Liste mit allen Stellen, an denen Ihre Seite die Anforderungen verfehlt, sortiert nach Aufwand. Bei einem Neubau planen wir die Barrierefreiheit von Anfang an mit, das ist deutlich günstiger als ein späterer Umbau.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir antworten in der Regel am selben Werktag.

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Seit dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
In der Regel nicht. Overlays legen eine Schicht über die Seite, beheben aber die Ursachen im Code nicht. Screenreader-Nutzer berichten oft, dass solche Werkzeuge die Bedienung sogar erschweren.
Was passiert, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist?
Die Marktüberwachung der Länder kann Mängel beanstanden, Fristen setzen und Bußgelder verhängen. Außerdem können Verbraucher und Verbände Ansprüche geltend machen.
Wie lange dauert der Umbau einer bestehenden Seite?
Das hängt vom Zustand der Seite ab. Nach der Prüfung wissen wir es genau. Oft ist bei alten Seiten mit vielen Plugins ein Neubau schneller als die Reparatur.

Kontakt

Erzählen Sie uns von Ihrer Website.

Ein kurzes Gespräch reicht für eine erste Einschätzung: was Ihre Website braucht, was es kostet und wie lange es dauert. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Erreichbar Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr

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Wir melden uns in der Regel am selben Werktag. Eilig? Rufen Sie an: +49 174 8484842